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Anmeldung für den Bezug von Lebensmitteln:
 

Jeden Donnerstag ab 13.00 Uhr im Tafelladen

In 76744 Wörth/Rh. In den Niederwiesen 7
 

Als Voraussetzung für den Lebensmittelempfang muß jeder Empfänger durch das Vorlegen seines Personalausweis, eines Einkommensbeleges ( z.B.  Harz IV Bescheid komplett, Rentenbescheid, etc.),und eines Mietnachweises  (Vertrag oder Kontoauszug zwecks Nachweis der Mietzahlung) nachweisen, dass sein Einkommen nach Abzug der Miete usw. die Höhe von:
 

bei Alleinstehenden oder einem Familienvorstand 400 Euro
bei Familien, Ehefrau/Ehemann 300 Euro
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre 300 Euro

nicht überschreitet.
 

 Melden können sich:

- Sozialhilfeempfänger;
- Hartz IV Empfänger;
- Rentner;
- Arbeitnehmer mit Niedriglohn,
- sonstige, die in Not geraten sind.

Alle angemeldeten Personen erhalten von der Wörther Tafel einen Ausweis und ein Informationsblatt über Rechte und Pflichten.

Die Lebensmittel werden gegen einen Unkostenbeitrag pro Ausgabe/BDGM ausgeteilt (pro Ausweis).
 


Die Ausgabe erfolgt immer Donnerstags. Angestrebte  Ausgabezeiten:

13.00Uhr – 15.00 Uhr für ältere, gehbehinderte, schwangere und  kranke Lebensmittelempfänger, Zubringerbusse, usw.

15.00 Uhr – 16.00 Uhr für alle Lebensmittelempfänger mit Kindern,

16.00 Uhr – 17.00 Uhr für alle Lebensmittelempfänger ohne Kinder
 

Die Gruppen werden über einen Zeitplan mit einer Nummernvergabe gesteuert. 
 


Bringservice und Zubringerdienst der Gemeinden

Diese Versorgung wird nur für Bedürftige angeboten, welche aus Gesundheitsgründen, Kinderbetreuung bzw. Altersgründen nicht zur Tafel bzw. zum Sammelpunkt kommen können.